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Neuigkeiten und Geschichten von GLF

Hier finden Sie aktuelle Meldungen aus der GLF Pallet Group. Wir berichten über Paletten und Holzverpackungen, internationale Exportanforderungen, nachhaltige Materialflüsse sowie über die Menschen und Standorte, die unsere Lösungen möglich machen.

Paletten, Holzverpackungen und sichere Exporte

Eine passende Verpackung beginnt mit den Anforderungen der Ware und des Transportwegs. Deshalb teilen wir Wissen über Standardpaletten, Spezialpaletten, Holzverpackungen und Materialwahl. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen behandeln wir außerdem Fragen zu ISPM 15, IPPC-Kennzeichnung, Wärmebehandlung und weiteren Punkten, die vor dem Versand geprüft werden sollten. Unsere Beiträge sollen Unternehmen helfen, technische Daten besser einzuordnen und frühzeitig die richtigen Fragen zu stellen.

Nachhaltigkeit in der Praxis

Für GLF bedeutet Nachhaltigkeit, Holz verantwortungsvoll einzusetzen, Lösungen auf den tatsächlichen Bedarf abzustimmen und Ressourcen möglichst lange im Kreislauf zu halten. In unseren Nachrichten zeigen wir, wie Materialauswahl, Reparatur, Wiederverwendung und effiziente Logistik zusammenwirken können. Wir berichten auch über Projekte und Partnerschaften, die zu einer zuverlässigen Versorgung und einer langfristigen Entwicklung der Wertschöpfungskette beitragen.

Menschen und Entwicklungen bei GLF

Hinter jeder Palette und Verpackung stehen Mitarbeitende mit Erfahrung in Produktion, Technik, Einkauf, Qualität und Logistik. Hier stellen wir Kolleginnen und Kollegen vor, informieren über Investitionen und freie Stellen und geben Einblicke in die Entwicklung unserer Standorte in Schweden und Polen. Neue Beiträge erscheinen fortlaufend. Wählen Sie unten ein Thema aus oder öffnen Sie den neuesten Artikel.

Von der Information zur passenden Lösung

Die Artikel ersetzen keine individuelle technische Prüfung. Jede Ware, jedes Lager- und Transportkonzept stellt andere Anforderungen an Maße, Gewicht, Tragfähigkeit, Feuchtigkeit, Stapelung und Zielmarkt. Prüfen Sie deshalb immer die Angaben im jeweiligen Beitrag und lassen Sie aktuelle Spezifikationen, Verfügbarkeit und Lieferbedingungen bestätigen. Unsere Übersicht dient als Ausgangspunkt: Sie können Neuigkeiten lesen, praktische Hintergründe vergleichen und anschließend die für Ihren Anwendungsfall relevanten Informationen mit unserem Team klären. Wenn Sie eine konkrete Frage haben, nennen Sie bitte Abmessungen, Menge, Belastung, Behandlung und Lieferort. So können wir Ihr Anliegen schneller der passenden Ansprechperson zuordnen.

Södra zeigt die Zusammenarbeit mit GLF in einem neuen Film

Södra hat einen Film über die Zusammenarbeit mit GLF veröffentlicht. Aufnahmen aus unserer Produktion in Genarp zeigen, wie eine Palette entsteht. In seinem LinkedIn-Beitrag hebt Södra den Austausch, langfristige Planung und zuverlässige Lieferungen hervor.

Zwei Personen stehen an einem Geländer und unterhalten sich in der Produktionshalle von GLF.
Gespräche in der Produktion in Genarp. Im Film betont Södra, wie wichtig der Austausch für die Zusammenarbeit mit GLF ist.

Planung für den künftigen Bedarf

Mit der Weiterentwicklung von GLF gewinnen eine enge Zusammenarbeit und gemeinsame Planung an Bedeutung, heißt es in Södras LinkedIn-Beitrag. Durch den kontinuierlichen Austausch können wir uns auf den künftigen Bedarf vorbereiten.

Södra versteht die Lieferungen von Schnittholz als Teil einer langfristigen Geschäftsbeziehung. Für unsere Palettenproduktion ist der Zusammenhang ganz konkret: Das Holz muss verfügbar sein, wenn es verarbeitet werden soll.

Gestapeltes Holz in einer weißen Fertigungslinie bei GLF. Schräger Blick entlang der Linie.
Holz in einer der Fertigungslinien von GLF in Genarp.
Eine Holzpalette in einer Fertigungsmaschine bei GLF, schräg von oben gesehen.
Palettenfertigung bei GLF, schräg von oben gesehen.

Vom Holz zur fertigen Palette

In Genarp fertigen wir Standardpaletten und kundenspezifische Sonderpaletten sowie Kisten und andere Holzverpackungen für den Transport.

Im Film sehen Sie, wie Holz in den Fertigungslinien weitertransportiert, bearbeitet und zu Paletten zusammengefügt wird. Szenen aus den Fertigungslinien wechseln sich mit Handarbeit und Gesprächen in der Produktionshalle ab.

Mehr über unsere Produktion in Genarp

Eine Person mit Brille und gelber GLF-Weste vor einer Wand aus gestapelten Holzpaletten.

Der Film auf LinkedIn

Sehen Sie den ganzen Film bei Södra

Södras Film gibt weitere Einblicke in das Werk und die Zusammenarbeit. Den ganzen Film finden Sie im Beitrag auf LinkedIn.

Film auf LinkedIn ansehen Öffnet LinkedIn in einem neuen Tab

Bilder: Standbilder aus Södras Filmaufnahmen bei GLF.

Alle GLF Stories

Das Klimaziel von GLF Genarp AB wurde von SBTi Services validiert

Das wissenschaftsbasierte kurzfristige Emissionsreduktionsziel von GLF Genarp AB wurde von SBTi Services geprüft und validiert. Für uns ist dies ein wichtiger Meilenstein und eine klare Orientierung für unsere weitere Klimaarbeit.

Quadratische SBTi-Grafik mit einem dunklen Foto von hohen Gebäuden und Bäumen, von unten aufgenommen. Der Text lautet „The SBTi has validated our science-based targets“, und das SBTi-Logo ist am unteren Bildrand zu sehen.

Zeitplan des Ziels

  1. 2024

    Basisjahr für Scope 3

    2024 ist das Basisjahr für die Messung und Reduzierung der Scope-3-Emissionen von GLF Genarp AB.

  2. Veröffentlichung im SBTi Target Dashboard

    Das Ziel wurde nach Prüfung und Validierung durch SBTi Services im SBTi Target Dashboard veröffentlicht.

  3. 2035

    Scope 1 und 2 weiterhin bei null

    GLF Genarp AB hat sich verpflichtet, die Emissionen in Scope 1 und 2 bis einschließlich 2035 bei null zu halten.

Angaben aus dem SBTi Target Dashboard

Das Ziel auf einen Blick

Das Ziel von GLF Genarp AB wurde am 12. März 2026 im SBTi Target Dashboard veröffentlicht.

Status Ziel festgelegt Targets set
Zieltyp Near-term Kurzfristiges Ziel
Temperaturausrichtung 1,5 °C Basierend auf dem Ziel für Scope 1 und 2

Organisation

  • Organisationstyp SME Kleine und mittlere Unternehmen
  • SBTi-ID 40020287

Zeitrahmen

  • Basisjahr 2024 Gilt für Scope 3
  • Zieljahr 2035 Gilt für Scope 1 und 2
  • Veröffentlicht Im SBTi Target Dashboard

Ein wissenschaftsbasiertes kurzfristiges Ziel

GLF Genarp AB ist als SME eingestuft. Daher hat SBTi Services sein vereinfachtes Validierungsverfahren für kleine und mittlere Unternehmen angewendet.

Die offizielle Zielformulierung lautet:

GLF Genarp AB commits to maintain zero scope 1 and scope 2 emissions through 2035, and to measure and reduce its scope 3 emissions from a 2024 base year.

Offizielle Zielformulierung aus dem SBTi Target Dashboard. Wortgetreu auf Englisch wiedergegeben.

Was das Ziel bedeutet

Das Ziel umfasst Scope 1, 2 und 3, die Verpflichtungen unterscheiden sich jedoch.

Scope 1

Direkte Emissionen

Emissionen aus Quellen, die das Unternehmen besitzt oder kontrolliert. GLF Genarp AB hat sich verpflichtet, diese Emissionen bis einschließlich 2035 weiterhin bei null zu halten.

Scope 2

Eingekaufte Energie

Indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie. GLF Genarp AB hat sich verpflichtet, auch diese Emissionen bis einschließlich 2035 weiterhin bei null zu halten.

Scope 3

Wertschöpfungskette

Weitere indirekte Emissionen in der Wertschöpfungskette. GLF Genarp AB hat sich verpflichtet, sie ausgehend vom Basisjahr 2024 zu messen und zu reduzieren.

Die Arbeit geht weiter

Die Validierung ist kein Endpunkt. Jetzt geht die konkrete Arbeit weiter: die Emissionen in Scope 1 und 2 bei null zu halten und die Scope-3-Emissionen ausgehend vom Basisjahr 2024 zu messen und zu reduzieren.

Erfahren Sie mehr über die Umwelt- und Qualitätsarbeit von GLF.

Das Ziel von GLF bei SBTi

Das von SBTi Services validierte Ziel von GLF Genarp AB ist im SBTi Target Dashboard aufgeführt.

Das Ziel von GLF Genarp AB im SBTi Target Dashboard ansehen

Suchen Sie nach „GLF Genarp AB“.

 

GLF stärkt Lagerprozesse mit neuem KTP-Projekt

In einem sechsmonatigen KTP-Projekt analysiert Taha Alnabeah die Lagerstruktur, Materialbewegungen und internen Abläufe von GLF in Genarp.

Was kostet eine EPAL Europalette?

Vorteile von ISPM-15-zertifizierten Paletten für den Export

Paletten für den Export auswählen und prüfen

ISPM 15 für Paletten – Kennzeichnung und Exportregeln

Amtliche Quellen geprüft

Prüfen Sie das tatsächliche Bestimmungsland und alle Verpackungsteile. Behandlung und Kennzeichnung bestätigen keine Tragfähigkeit und garantieren keine Einfuhrfreigabe.

Exportleitfaden – Abschnitt wählen

ISPM 15 regelt die Behandlung und Kennzeichnung von Holzverpackungen im internationalen Warenverkehr. Die passende Palette kann für regelkonforme und planbare Exporte entscheidend sein. Ob ISPM 15 erforderlich ist, hängt vom Material und den Einfuhrvorschriften des Bestimmungslands ab.

Was ist ISPM 15 und wann gelten die Anforderungen?

Die IPPC-Norm verringert das Risiko, Pflanzenschädlinge mit Holzverpackungen zu verbreiten. Soweit sie gilt, muss das erfasste Holz entrindet, mit einem zugelassenen Verfahren behandelt und IPPC-gekennzeichnet sein.

Behandlung, Kennzeichnung und Zielmarkt zusammen prüfen

Für die Versandplanung sind drei Angaben miteinander zu betrachten: die zugelassene Behandlung des entrindeten Holzes, die sichtbare IPPC-Kennzeichnung und die Anforderungen des tatsächlichen Zielmarkts. Die Kennzeichnung enthält nach der beschriebenen Norm unter anderem einen Ländercode und eine Registrierungsnummer. Sie dokumentiert die Behandlung, ersetzt aber nicht die Prüfung der jeweils geltenden Importvorgaben.

Vor dem Versand sollte daher geklärt werden, wohin die Ware tatsächlich gelangt und ob das eingesetzte Holzverpackungsmaterial passend behandelt und gekennzeichnet ist. Standardformate wie EUR-Paletten können Handhabung und Lagerung erleichtern; Tragfähigkeit, Qualität und Eignung bleiben jedoch abhängig von Ware, Transportweg und Zielmarkt. Weitere Einzelheiten zu Behandlung, Kennzeichnung und den Angaben von GLF stehen weiter unten im Abschnitt „Weitere Informationen zu ISPM 15“.

So lesen Sie die ISPM-15-Kennzeichnung auf einer Palette

Die IPPC-Kennzeichnung enthält das IPPC-Symbol, den Ländercode, einen Code des zugelassenen Herstellers oder Behandlers und den Behandlungscode. Sie ersetzt nicht die Prüfung der Einfuhrvorschriften. Maßgeblich sind ISPM 15 und die Regeln des Bestimmungslands.

Nahaufnahme der IPPC-Kennzeichnung mit SE-M3522 und HT auf einem dunklen Palettenklotz.
Aufbau der Kennzeichnung: links das IPPC-Symbol, oben der Ländercode SE und der Betriebscode M3522, darunter der Behandlungscode HT.
Teil der Kennzeichnung Was er angibt
IPPC-Symbol Das Symbol des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens.
Ländercode, zum Beispiel SE Das Land, in dem der verantwortliche Betrieb registriert ist. SE steht für Schweden.
Betriebscode nach dem Ländercode Der registrierte Betrieb, der für die Kennzeichnung verantwortlich ist.
Behandlungscode, zum Beispiel HT Die zugelassene Behandlung, die das Holz durchlaufen hat.

Die Kennzeichnung muss lesbar, dauerhaft und sichtbar sein, möglichst auf zwei gegenüberliegenden Seiten. Ein „HT“ allein ist keine vollständige ISPM-15-Kennzeichnung. Ist das Zeichen unlesbar oder fehlt es, klären Sie dies mit dem Lieferanten, bevor die Palette für eine Sendung mit ISPM-15-Anforderungen verwendet wird. Amtlicher ISPM-15-Standard

Welche Vorgaben gelten im Bestimmungsland?

Viele Märkte außerhalb der EU verlangen entsprechende Behandlung und Kennzeichnung. Wo diese vorgeschrieben sind, können fehlende Kennzeichnungen Kontrollen, Verzögerungen, Umpacken oder verweigerte Einfuhr auslösen. Die Behörde kann Behandlung, Entfernung oder Vernichtung der Verpackung verlangen. Prüfen Sie die tatsächliche Route und die aktuellen Vorgaben des Bestimmungslands. Das JKI informiert über Holzverpackungsmaterial bei der Ausfuhr.

Innerhalb der EU besteht normalerweise keine allgemeine ISPM-15-Kennzeichnungspflicht. Für relevantes Holz aus bestimmten abgegrenzten Schädlingsgebieten können besondere Anforderungen gelten.

Können EUR- und gebrauchte Paletten für den Export verwendet werden?

Die Norm dient dem Pflanzenschutz. Wiederverwendbare und reparierbare Holzpaletten können zusätzlich Materialkreisläufe unterstützen. Die Behandlung bietet jedoch keinen dauerhaften Schutz vor späterer Verunreinigung oder erneutem Befall.

Eine unveränderte, normgerecht behandelte und gekennzeichnete Verpackung muss nicht automatisch vor jeder Fahrt erneut behandelt werden. Prüfen Sie Zustand und Kennzeichnung vor der Wiederverwendung. Reparaturen und Neuaufbau müssen den geltenden zugelassenen Behandlungs- und Kennzeichnungsverfahren entsprechen.

Was gilt für Aufsetzrahmen, Sperrholz und Stauholz?

Prüfen Sie auch Aufsetzrahmen, Deckel und Stauholz aus Massivholz, wenn das Bestimmungsland ISPM 15 verlangt. Beurteilen Sie das Holz in allen Teilen der Verpackung. Amtlicher ISPM-15-Standard

Verpackungen vollständig aus Holz mit höchstens 6 mm Dicke oder aus mit Leim, Hitze oder Druck hergestellten Holzwerkstoffen wie Sperrholz, Spanplatten oder OSB sind vom Standard ausgenommen. Massive Kufen, Klötze, Rahmen und Stauholz sind gesondert zu prüfen: eine Sperrholzplatte befreit nicht die gesamte Konstruktion. Andere Einfuhrvorgaben können weiterhin gelten.

Welche Nachweise werden benötigt?

ISPM 15 sieht für regelkonform behandeltes und gekennzeichnetes Holzverpackungsmaterial kein separates Pflanzengesundheitszeugnis vor. Prüfen Sie dennoch die Vorgaben des Bestimmungslands und die Dokumentation für die Ware. Ein Lieferantennachweis ersetzt nicht die vorgeschriebene Kennzeichnung. Prüfen Sie bei jedem Nachweis, für welchen Betrieb und welche Tätigkeit er gilt. ISPM 15, Abschnitt 3.1

Checkliste für die Bestellung von Exportpaletten

Standardformate wie EUR-Paletten können Umschlag und Lagerung erleichtern. Tragfähigkeit, Qualität und der tatsächliche Zielmarkt müssen dennoch einzeln berücksichtigt werden. Die IPPC-Kennzeichnung bestätigt keine Tragfähigkeit; Abmessungen, Zustand und Belastungsgrenzen müssen zu Ware, Handhabung und Transport passen.

Geben Sie in Ihrer Anfrage Folgendes an:

  1. Bestimmungsland und gegebenenfalls weitere Transportziele.
  2. Palettenmaße, Abmessungen der Ware und Ladegewicht.
  3. Wie die Palette angehoben, gelagert und gestapelt wird.
  4. Stückzahl und gewünschter Liefertermin.
  5. Benötigte Aufsetzrahmen, Deckel und Stauholz.
  6. Anforderungen an die ISPM-15-Kennzeichnung und Dokumentation.
  7. Ob vorhandene oder gebrauchte Paletten eingesetzt werden sollen.

Ihre Exportpalette prüfen

Kreuzen Sie an, was Sie geprüft haben. Die offenen Punkte zeigen, was Sie vor der Bestellung oder dem Verpacken noch klären sollten.

Meine Vorbereitung für den Export

Dies ist Ihre eigene Durchsicht. Stimmen Sie die Anforderungen für die konkrete Palette und Sendung mit dem Lieferanten ab.

Sie können die Kontrollkästchen als normale Checkliste verwenden.

Hilfe bei der Auswahl einer Exportpalette

Weitere Informationen zu Wärmebehandlung, Kennzeichnung und Zertifizierungen finden Sie unter Umwelt & Qualität.

Gestapelte Holzpaletten mit IPPC-Kennzeichnungen, SE-M3522 und HT auf zwei vorderen Palettenklötzen.
Beispiel für die Position der IPPC-Kennzeichnung auf den Palettenklötzen. Prüfen Sie das vollständige Zeichen an der jeweiligen Palette.